Kauf- und Verkaufsaufträge sind grundsätzlich über die eigene depotführende Stelle / Kreditinstitut einzureichen. Die Aufträge müssen wiederrum durch die eigene depotführende Stelle bis 12:00 Uhr MEZ/MESZ bei der Verwahrstelle der Publikumsfonds platziert werden, damit der Eingangstag als Ordertag gilt. Für später eintreffende Aufträge gilt der folgende Bankarbeitstag als Ordertag.
Vertriebspartner haben ihren Kunden gegenüber ggf. abweichende Zeiten.